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Bauvorlageberechtigter

Wer den Bauantrag rechtsverbindlich unterschreiben darf


Ein Bauvorlageberechtigter ist die Person, die genehmigungspflichtige Bauvorlagen als verantwortlicher Entwurfsverfasser unterzeichnen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen darf. Sie trägt die öffentlich-rechtliche Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Genehmigungsplanung.


Die Berechtigung ist landesrechtlich geregelt und höchstpersönlich — ohne sie im Haus lässt sich kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben eigenständig einreichen.

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Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?


Die Bauvorlageberechtigung ist das gesetzlich geregelte Recht, Bauvorlagen für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben zu erstellen, zu unterzeichnen und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die berechtigte Person wird als Entwurfsverfasser bezeichnet — je nach Bundesland auch als Planfertiger oder Objektplaner.


Geregelt wird die Berechtigung nicht bundeseinheitlich, sondern über die jeweilige Landesbauordnung. Dadurch unterscheiden sich Voraussetzungen und Umfang von Bundesland zu Bundesland.


Viele Länder trennen zwei Stufen: Die große Bauvorlageberechtigung gilt für alle Bauwerke und steht Architekten mit Kammermitgliedschaft sowie Bauingenieuren zu, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten ihrer Ingenieurkammer eingetragen sind. Die kleine Bauvorlageberechtigung ist auf kleinere Wohn- und Gewerbebauten begrenzt und in einigen Ländern auch für Techniker und Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes zugänglich.


Warum die Bauvorlageberechtigung für Bauunternehmen entscheidend ist


Ohne eine bauvorlageberechtigte Person im Unternehmen kann kein genehmigungspflichtiges Projekt eigenständig eingereicht werden. Bauunternehmen mit eigener Planung, Fertighaushersteller und Ingenieurbüros sind dann auf externe Entwurfsverfasser angewiesen — mit allen Kosten- und Terminfolgen.


Erschwerend kommt hinzu: Die Berechtigung ist höchstpersönlich. Sie hängt an einer konkreten Person, nicht am Büro — einen „Bürostempel“ gibt es nicht. Fällt der einzige Bauvorlageberechtigte durch Urlaub, Krankheit oder Kündigung aus, dürfen offene Bauvorlagen nicht von Kollegen „in Vertretung“ unterzeichnet werden.


Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das ein konkretes Klumpenrisiko: Hängt Ihre Genehmigungsfähigkeit an einer einzigen Unterschrift, ist jede personelle Lücke ein Projektstopp.

Die Bauvorlageberechtigung in Zahlen


Drei Kennzahlen zeigen, warum bauvorlageberechtigte Fachkräfte aktuell schwer zu bekommen sind:


  • Alternde Berechtigten-Basis: Ein erheblicher Teil der eingetragenen Bauvorlageberechtigten nähert sich dem Ruhestand — in vielen Ingenieur- und Architektenkammern ist über ein Drittel der Mitglieder über 55 Jahre alt. Weil die Berechtigung personengebunden ist, verschwindet sie mit dem Ausscheiden und muss neu aufgebaut werden.

  • Zwei Jahre Vorlauf: Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten setzt in der Regel ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium plus mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in Planung und Überwachung von Gebäuden voraus. Eine offene Stelle lässt sich also nicht kurzfristig durch Nachqualifizierung schließen.

  • Angespannter Markt: Bauingenieure und Architekten zählen seit Jahren zu den Engpassberufen. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt liegt für beide Gruppen bei rund 60.000 bis 62.000 € — mit deutlichem Aufschlag für Senior-Profile mit Berechtigung und Verantwortung.


Was eine fehlende Bauvorlageberechtigung kostet


Die Kosten entstehen nicht durch fehlende Aufträge, sondern durch nicht einreichbare Projekte. Ohne eigenen Entwurfsverfasser vergeben Sie die Genehmigungsplanung extern — nach HOAI, mit entsprechendem Honorar und ohne Kontrolle über den Zeitplan.


Ein Bauunternehmen, das seine Bauanträge nicht selbst einreichen kann, verliert bei jedem Projekt mehrere Wochen im Genehmigungsverlauf und zahlt Planungshonorare, die intern günstiger abgedeckt wären. Bei mehreren Projekten pro Jahr summiert sich das schnell auf einen sechsstelligen Betrag.


Hinzu kommt das Haftungs- und Compliance-Risiko: Wer Bauvorlagen ungeprüft unterzeichnet oder unberechtigt einreicht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes und berufsrechtliche Konsequenzen. Die strukturierte, diskrete Besetzung über die TOPEOPLE Direktbesetzung™ schließt genau diese Lücke — ohne Stellenanzeige, mit Fokus auf tatsächlich eingetragene Fachkräfte.


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Welche Fachkräfte bauvorlageberechtigt sind


Nicht jeder Planer darf Bauvorlagen einreichen. Die große Bauvorlageberechtigung tragen im Kern zwei Gruppen:


  • Architekten: Wer die geschützte Berufsbezeichnung Architekt führt und Mitglied einer Architektenkammer ist, ist in der Regel uneingeschränkt bauvorlageberechtigt.

  • Eingetragene Bauingenieure: Bauingenieure sind bauvorlageberechtigt, sobald sie in die Liste der Bauvorlageberechtigten ihrer Ingenieurkammer eingetragen sind. Der Abschluss allein genügt nicht — entscheidend ist die Eintragung.

  • Techniker und Handwerksmeister: In einigen Bundesländern erhalten Bautechniker sowie Meister des Bauhauptgewerbes eine kleine, auf kleinere Gebäude begrenzte Berechtigung.


Was bauvorlageberechtigte Fachkräfte kosten


Die Berechtigung selbst hat keinen eigenen Tarif — sie ist an Rolle, Erfahrung und Verantwortung gekoppelt. Als Orientierung für Ihre Arbeitgeberkosten (Bruttojahresgehalt, Vollzeit) dienen diese Bandbreiten:


  • Bauingenieur / Architekt, Einstieg (noch nicht eingetragen): rund 50.000–58.000 € brutto/Jahr

  • Bauingenieur / Architekt mit Berufserfahrung: rund 60.000–70.000 € brutto/Jahr

  • Eingetragener Bauvorlageberechtigter (Senior-Entwurfsverfasser): rund 70.000–85.000 € brutto/Jahr

  • Bauvorlageberechtigter mit Führungs- oder Prokura-Verantwortung: rund 85.000–105.000 € brutto/Jahr


Diese Werte sind Bandbreiten und schwanken nach Region, Bürogröße und Projektvolumen — in Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen sie am oberen Rand.


Wie Unternehmen die Besetzung erfolgreich lösen


Die berechtigten Fachkräfte sind selten am freien Markt und wechseln kaum über Stellenanzeigen. Erfolgreiche Besetzungen laufen über gezielte, diskrete Direktansprache statt über Ausschreibungen.


Wichtig ist ein präzises Anforderungsprofil: Welches Bundesland, welche Berechtigungsstufe (große oder kleine), welche Gebäudeklassen und welche Nachweisberechtigungen (Standsicherheit, Brand-, Schall-, Wärmeschutz)? Je schärfer das Profil, desto schneller die Besetzung.

Was die besten Arbeitgeber anders machen


Unternehmen, die diese Rolle zuverlässig besetzen, behandeln die Bauvorlageberechtigung als strategische Ressource — nicht als Formalie. Sie fördern eigene Bauingenieure aktiv zur Eintragung, statt auf einen einzigen externen Kopf zu setzen.


Vor allem bauen sie Redundanz auf: mindestens zwei berechtigte Personen, damit Urlaub, Krankheit oder Kündigung kein Projekt blockieren. Und sie positionieren die Rolle mit klarer Verantwortung und marktgerechter Vergütung, weil eingetragene Entwurfsverfasser ihre Knappheit kennen.


Marktlage: Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Der Trend geht zu mehr Verantwortung und strengerer Kammerbindung. Fachverbände fordern seit Jahren, Bauingenieure — wie im Saarland bereits umgesetzt — verpflichtend in die Ingenieurkammer aufzunehmen, um die große Berechtigung zu erhalten.


Für Arbeitgeber heißt das: Die Zahl der formal Berechtigten wird eher enger als breiter. Wer heute eine eingetragene Fachkraft im Haus hat oder gezielt aufbaut, sichert sich einen dauerhaften Genehmigungsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die extern einkaufen müssen.


Häufige Fragen zur Bauvorlageberechtigung


Wer darf einen Bauantrag unterschreiben?

Einen genehmigungspflichtigen Bauantrag darf nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser unterzeichnen und einreichen. Das sind in der Regel Architekten mit Kammermitgliedschaft und Bauingenieure, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind. In einigen Bundesländern kommen für kleinere Vorhaben Techniker und Handwerksmeister hinzu.


Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Bauvorlageberechtigung?

Die große Bauvorlageberechtigung gilt für alle Bauwerke ohne Größenbeschränkung. Die kleine ist auf kleinere Vorhaben begrenzt — typischerweise Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und rund 200 m², eingeschossige Gewerbebauten und vergleichbare Objekte. Ob und für wen die kleine Variante gilt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.


Kann ein Planungsbüro als Ganzes bauvorlageberechtigt sein?

Nein. Die Berechtigung ist höchstpersönlich und an eine konkrete Person gebunden, nicht an das Büro. Einen Bürostempel, der unabhängig von der berechtigten Person gilt, gibt es nicht. Nur wer selbst eingetragen ist, darf unterzeichnen — eine Unterschrift „im Auftrag“ oder „in Vertretung“ durch nicht berechtigte Mitarbeiter ist unzulässig.


Welche Voraussetzungen müssen Bauingenieure für die Eintragung erfüllen?

Verlangt werden in der Regel ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens und mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in Planung und Überwachung von Gebäuden — häufig belegt durch mehrere Planungen unter Leitung eines Bauvorlageberechtigten. Die genauen Anforderungen und Nachweise legt die jeweilige Ingenieurkammer nach Landesrecht fest.


Was passiert, wenn in Ihrem Unternehmen niemand bauvorlageberechtigt ist?

Dann können Sie genehmigungspflichtige Projekte nicht eigenständig einreichen und müssen die Genehmigungsplanung extern vergeben. Das kostet Honorar, Zeit und Kontrolle über den Terminplan. Sinnvoll ist, entweder eigene Ingenieure gezielt zur Eintragung zu fördern oder eine eingetragene Fachkraft fest zu besetzen.


Wie schnell lässt sich eine bauvorlageberechtigte Fachkraft besetzen?

Über die strukturierte Direktansprache liegen zwischen Mandatsstart und unterschriftsreifem Vertrag meist drei bis fünf Monate — deutlich schneller als über klassische Stellenanzeigen, die diese seltenen Profile oft gar nicht erreichen. Ein präzises Anforderungsprofil und schnelle Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten verkürzen den Prozess zusätzlich.


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Die statische Verantwortung im Hochbau beschreibt der Eintrag Tragwerksplaner Hochbau. Die übergeordnete Projektsteuerung in der Planung finden Sie unter Projektleiter Tragwerksplaner, die Führungsebene der Berechnung unter Leiter Statik.

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